Was sind die Beziehungspunkte zwischen den Präfekten und dem Staat?
Die Präfekten handeln unter allen Umständen im Hinblick auf die Wahrung der Interessen des Staates. Nach diesem Prinzip dürfen sie nicht öffentlich gegen die Entscheidungen des Staatsrates oder eines Departementvorstehers Stellung nehmen.
Zur Erinnerung: Präfekten sind die obersten Richter des Bezirkes und die Vertreter der Exekutiv- und Verwaltungsmacht, deren Befehle sie erhalten und ausführen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Präfekten dem Departementvorsteher, der für die Institutionen zuständig ist, jedes Jahr einen Bericht über ihre Aktivitäten im vergangenen Jahr zukommen lassen. Sie richten auch Sonderberichte an den Staatsrat über die ihnen bekannten Fakten, so oft es das Wohl des Dienstes erfordert.
Vertretung und Delegation des Staatsrates
Der Staatsrat kann einen Präfekten zu einer Veranstaltung delegieren, bei der eine offizielle Regierungspräsenz erwünscht ist. In Abwesenheit eines Mitglieds des Staatsrats:
- ist der Präfekt der offizielle Vertreter des Kantons
- vertritt der Präfekt den Staatsrat innerhalb des Bezirks und/oder ausserhalb des Kantons
Mandat des Staatsrates
Der Staatsrat, in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde bzw. Oberaufsichtsbehörde der Gemeinden, kann die Präfekten mit besonderen Aufgaben wie die Überwachung der Stimmabgabe und der Auszählung betrauen.
Ein Departementvorsteher kann unter Umständen auch die Dienste der Präfekten in Anspruch nehmen.